1. Januar 2006
Immer wieder kommt es zu Problemen mit der Amtszeit von Vorstandsmitgliedern. Die Wahlzeit ist vorbei. Entweder ist die Mitgliederversammlung, in der eigentlich der neue Vorstand gewählt werden sollte, nicht beschlussfähig oder es findet sich kein Bewerber für ein Amt.
Empfehlung: In die Satzung sollte eine Verlängerungsklausel aufgenommen werden. Beispiel: „Die Mitglieder des Vorstandes bleiben im Amt bis zur wirksamen Bestellung eines neuen Vorstandsmitgliedes.“
Damit werden ein Vakuum und eine vorstandslose Zeit vermieden.
Fundstelle: AG Hamburg-Barmbeck, Urteil vom 13.08.2004, 811 B 25/04
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9075