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17. Januar 2007
Vorsicht bei der Veröffentlichung von Fotos von Personen. Grundsätzlich hat jeder das Recht am eigenen Bild (Persönlichkeitsrecht). Es kann dem Verein eine teure Unterlassungsklage kosten, eventuell sogar Schadensersatz mit sich bringen, wenn der Verein ungefragt und ohne Erlaubnis Fotos fremder Personen veröffentlicht.
Ausnahmen:
- Fotos absoluter Personen der Zeitgeschichte dürfen veröffentlicht werden (z.B. prominente Politiker u.s.w.).
- Fotos von relativen Personen der Zeitgeschichte (die nur in bestimmtem Zusammenhang in der Öffentlichkeit hervorgehoben stehen) dürfen nur im Zusammenhang mit einer Ergebnisberichterstattung veröffentlicht werden, sonst nicht.
- Fotos von Personen als „Beiwerk“ dürfen veröffentlicht werden. Beispiel: Man schießt ein Foto von einer Veranstaltung. Man muss natürlich nicht alle Personen, die auf diesen Veranstaltungsfotos zu sehen sind, um Genehmigung fragen.
Tipp: In Zweifelsfällen lieber einen Rechtsanwalt fragen, als einen Fehler machen.