1. Januar 2007
Bitte beachten, dass Minderjährige in der Regel durch beide Elternteile vertreten werden und nicht nur durch einen Elternteil. Bitte die Satzungsregelung prüfen. Falsch ist jede Regelung, die bei der Aufnahmeerklärung für einen Minderjährigen nur die Unterschrift eines der beiden gesetzlichen Vertreter vorsieht.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8896