4. Juli 2007
Vereinsbeschlüsse müssen zeitnah angefochten werden. In der Regel wird man eine Anfechtung innerhalb einer Frist von gut einem Monat erwarten können. Wird ein Vereinsbeschluss danach angefochten, kann das Anfechtungsrecht verwirkt sein.
Fundstelle: OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.04.2008, 1 U 450/07-142
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8570