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1. Januar 2006
Wie lange bleibt man im Amt, wenn kein Nachfolger gewählt wird? Immer wieder, auch in Schachvereinen, kommt es vor, dass ein Amtsinhaber nicht mehr kandidiert. Es findet sich aber kein Nachfolger. Wie ist hier die Rechtslage?
Antwort:
- Wenn die Satzung diesen Fall nicht regelt, bleibt das Amt unbesetzt.
- Enthält die Satzung eine Regelung, dass der bisherige Amtsinhaber im Amt bleibt, bis ein Nachfolger gewählt wird, bleibt der bisherige Amtsinhaber im Amt, auch wenn er nicht wieder neu kandidiert und nicht wieder neu gewählt wurde.
- Wie lange bleibt dann der bisherige Amtsinhaber im Amt? So merkwürdig es klingt: Wirklich unbeschränkt bis zur Wahl eines Nachfolgers.
- Was kann der bisherige Amtsinhaber tun, falls er dies nicht will? Er kann zurücktreten.