30. Juli 2007
Mit der ordnungsgemäß durchgeführten Wahl ist der Vorstand rechtswirksam bestellt. Es kommt nicht auf die Eintragung ins Vereinsregister an. Dies ist anders, als bei Satzungsänderungen.
Satzungsänderungen werden erst wirksam mit Eintragung im Vereinsregister.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8559