Der Beitrag ist älter als 1 Jahr und der Inhalt möglicherweise nicht mehr aktuell!
1. Januar 2007
- Es bedarf einer Satzungsgrundlage.
- Die Satzung muss für die Höhe der Umlage eine Obergrenze vorsehen (ohne Höhenbegrenzung ist eine Satzungsregelung auf Umlageerhebung unwirksam).
- In Notlagen kann eine Umlage auch ohne Bestimmung einer Obergrenze wirksam sein.
- Jedes Mitglied, dem die Umlage nicht zugemutet werden kann, kann sich durch Austritt befreien.
Fundstelle: BGH, Urteil vom 24.09.2007, II ZR 91/06