1. Januar 2007
Sehr oft wird die Auffassung vertreten, die Satzung trete mit ihrer Verabschiedung in Kraft. Dies ist falsch. Die Satzung tritt erst in Kraft mit der Eintragung in das Vereinsregister. Bis dahin sind die Satzungsbestimmungen auch nicht etwa schwebend unwirksam. Auch diese falsche juristische Bewertung wird sehr oft geäußert.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8891