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1. Januar 2006
Dies kann auch im Schachsport vorkommen. Allerdings gleich die erfreuliche Nachricht: Nach einem Urteil des FG Nordrhein-Westfalen besteht keine Steuerpflicht, weil:
- die Werbewirkung durch das Tragen der Trikots nicht nennenswert gegeben war,
- bei den Auftritten der Jugendmannschaft, in denen die Trikots getragen wurden, so gut wie kein Publikum anwesend war (ist für Schach mit Sicherheit der Fall),
- über die Spiele in den Medien so gut wie nicht berichtet wird.
Fundstelle: FG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.02.2006, 11 K 827/03