1. März 2008
Wenn auf einer Vereins-Homepage durch einen Link auf die Webseite des Sponsors umgeschaltet werden kann, liegt eine Werbeleistung des Vereins vor, die zur Aufnahme eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes führt und Probleme mit der Gemeinnützigkeit des Vereins mit sich bringen kann.
Tipp: Vor einer solchen Verlinkung die Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen oder Abklärung mit dem Finanzamt.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8550