1. Januar 2006
Der Fall: Ein Dritter hielt die Vereinssatzung für rechtswidrig und beantragte beim Registergericht die Löschung des Vereins.
Es ist rechtlich möglich, dass ein Verein gelöscht werden kann, wenn eine einzelne Bestimmung der Satzung nichtig ist und dies zur Nichtigkeit der Gesamtsatzung führt. Ein Dritter ist jedoch nur antragsberechtigt, wenn er in seinen eigenen Rechten negativ betroffen ist.
Fundstelle: Urteil OLG Hamm vom 11.01.2005, 15 W 412/04
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8998