19. Januar 2007
Die Abgrenzung ist wichtig für die steuerliche Abzugsfähigkeit. Spenden sind nur im Rahmen der Höchstabzugsgrenzen steuerlich absetzbar. Echte Sponsoringzahlungen sind Betriebsausgaben und mindern den Gewinn in voller Höhe. Vereine, die ihre Geldgeber entsprechend beraten wollen, sollten folgendes Urteil lesen: FG Münster, Urteil vom 19.01.2007, 9 K 3856/04
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