1. Januar 2006
Es gibt immer wieder Fragen, wann Vereinsbeschlüsse wirksam werden. Hier die wichtigsten in Übersicht:
1. Beschlüsse der Vereinsorgane
Voraussetzung für das Wirksamwerden ist, dass die Beschlüsse entsprechend der Satzung ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Sie werden bereits mit der Beschlussfassung wirksam und können umgesetzt werden.
2. Satzungsänderungen
Satzungsänderungen werden nicht mit der Beschlussfassung, sondern erst mit der Eintragung ins Vereinsregister wirksam.
3. Wahlen
Wahlen werden mit der Wahl wirksam. Die Wirksamkeit ist nicht von der Eintragung im Vereinsregister abhängig.
4. Vereinsordnung
Vereinsordnungen, soweit sie nicht Satzungsbestandteil sind, werden verbindlich mit dem Erlass und der Bekanntmachung im Verein.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9036