Wertungsordnung - 1.3 DSB-Grundlagen und Funktionsträger

Die Erfassung von Turnieren zwecks DWZ-Ermittlung wird von Wertungsreferenten getragen, die dem Deutschen Schachbund und seinen regional strukturierten Schachorganisationen zugeordnet sind. Oberstes Organ dieser dezentralen Organisation ist die Kommission für Wertungen des DSB, der durch die DSB-Satzung, siehe insbesondere §49, die Zuständigkeit für alle Angelegenheiten der Spielstärkebewertungen der DSB-Mitglieder übertragen ist. Die Erstellung dieser Wertungsordnung beruht auf §13(2) der Satzung.

Daneben unterliegt die Arbeit der Kommission für Wertungen den zugehörigen maßgeblichen Ordnungsbestimmungen des DSB. Bei der Veröffentlichung von DWZ-Daten ist insbesondere die DSB-Datenschutz-Ordnung zu beachten.

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