Wertungsordnung - 2.2 Grundsätzliche Wertungsrichtlinien

2.2.1 DWZ-Skala

Die DWZ werden auf einer Intervallskala dargestellt. Sie sind positive ganze Zahlen und mit zunehmender Spielstärke ansteigend.

Die Entwicklung der DWZ-Verteilung auf der Intervall-Skala ist zu beobachten und ggf. durch allgemeine oder regionale Anpassungen bzw. durch Änderungen der Wertungsbestimmungen zu korrigieren.

2.2.2 Gesamtauswertung

Jeweils nach Beendigung eines Turniers wird für jeden beteiligten Spieler, sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen (siehe insbesondere 4.2) erfüllt sind, eine neue DWZ berechnet. Eine Auswertung nur für einzelne Turnierteilnehmer ist nicht gestattet, Turniere werden immer als Ganzes ausgewertet. Wird jedoch ein Turnier länger unterbrochen, können die Turnierabschnitte jeweils als eigenständige Turniere gewertet werden. Dies erfolgt in der Regel bei einer Unterbrechung von mehr als 8 Wochen, sofern die Wertungszentrale nichts anderes bestimmt.

2.2.3 Reihenfolge der Auswertungen

Die Auswertung der Turniere ist grundsätzlich in chronologischer Reihenfolge kontinuierlich (und nicht periodisch) vorzunehmen. Als maßgeblicher Zeitpunkt für diese Reihenfolge gilt der Tag, an dem die letzte Partie des Turniers ausgetragen wird. Das im Turniercode verwendete Kürzel (siehe 4.3.3) wird lexikalisch als weiteres Sortierkriterium benutzt.

Zu weiteren von der Turnierart abhängigen Regelungen siehe Artikel 4.2.4.

2.2.4 DWZ-Index

Den eigentlichen Wertungszahlen wird nach einem Bindestrich ein numerischer Index angefügt. Dieser beträgt "1" nach der ersten Auswertung und wird nach jeder weiteren Auswertung um "1" erhöht, selbst wenn bei einem Spieler nur eine Partie zur Anrechnung gekommen ist.

Wird für einen Spieler ohne DWZ sein FIDE-Rating oder eine ausländische nationale Wertung als Ausgangszahl verwendet (siehe 4.1.2 Absatz 1), wird diese mit dem Index "6" versehen (dabei ist die Anmerkung im Anhang 1.2 bezüglich E-Begrenzung zu beachten).

Wird eine vorhandene DWZ durch das Fide-Rating ersetzt (siehe 4.1.2 Absatz 2), erhält dieses den DWZ-Index.

2.2.5 Ergebnisberücksichtigung

Es sind sämtliche Ergebnisse (auch zurückgetretener Spieler) unter deutlicher Kennzeichnung kampfloser Entscheidungen anzugeben. Nur am Brett erzielte Partieergebnisse dürfen ausgewertet werden, also keine kampflos entstandenen Resultate. Nachträglich von einer Schiedsinstanz zugesprochene Ergebnisse bleiben dann unberücksichtigt und die ursprünglich erspielten Resultate bleiben bestehen, wenn die Partien ordnungsgemäß am Brett beendet wurden. Wurde dagegen eine Partie abgebrochen, so gelten die nach der jeweiligen Turnierordnung dafür in Anwendung gebrachten Resultate bzw. die einer Schiedsinstanz innerhalb des DSB. Sollte in einem zivilrechtlichen Verfahren die Korrektur eines Spielergebnisses erfolgen, findet gleichwohl eine Wertungskorrektur wegen des unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwandes nicht statt.

2.2.6 Prüfung von Auswertungen

Wenn ein Spieler den begründeten Verdacht hat, dass eine seiner letzten Auswertungen fehlerhaft ist oder diese ganz fehlt, so wendet er sich an seinen zuständigen Basis-Wertungsreferenten oder über diesen an den Auswerter (siehe jedoch 6.2). Er ist über eine eventuelle Korrektur zu informieren. Liegt eine fehlerhafte Ergebnisangabe eines inoffiziellen Turniers vor, so muss der Spieler selbst beim Auswerter beantragen, dass dieser nach Möglichkeit für eine ordnungsgemäße Auswertung Sorge trägt.

2.2.7 Schlichtungen

Ein Spieler bzw. Veranstalter/Verein, der wissentlich durch falsche Angaben zur eigenen Person bzw. zu den Turnierteilnehmern oder durch falsche Ergebnismeldungen eine inkorrekte DWZ-Auswertung in Kauf nimmt oder herbeiführen will, muss mit Maßnahmen je nach Schwere des Falles rechnen. Ebenso wie bei allen anderen Streitfällen im Wertungsbereich, die nicht gütlich beizulegen sind, muss in den Landesverbänden und Unterorganisationen nach den dort bestehenden Ordnungen durch die dafür vorgesehenen Gremien entschieden werden. Richten sich Vorwürfe gegen Mitglieder der Kommission für Wertungen, so ist das DSB-Schiedsgericht zuständig.

2.2.8 Regelwidriges Wertungsverhalten

Berechnet ein Landesverband in seinem Bereich die DWZ abweichend von der Wertungsordnung bzw. einschließlich der vorgesehenen Datenübermittlungen nur teilweise, verspätet oder gar nicht, so kann dadurch die DWZ-Zusammenarbeit im Deutschen Schachbund erheblich beeinträchtigt werden. Wird dies vom Vorsitzenden der Kommission für Wertungen in Übereinstimmung mit den Mitgliedern der Wertungszentrale und der Wertungskommission festgestellt, so kann er die Anerkennung der in diesem Verband berechneten DWZ und ihre Verwendung im Deutschen Schachbund verweigern, wenn der Verband nicht innerhalb eines halben Jahres nach einer schriftlichen Benachrichtigung seines Präsidenten Abhilfe schafft.

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