Wertungsordnung - 3.6 Die Turnierleistung Rh

3.6.1 Definition

Die Leistung eines Spielers der Auswahl II (s. 3.4.1.2) in einem bestimmten Turnier wird durch eine von seiner alten DWZ unabhängige Wertungszahl Rh zum Ausdruck gebracht, sofern er mindestens 5 Partien gegen gewertete Gegner im Turnier gespielt hat. Die Leistung ist dann diejenige theoretische DWZ, bei der die zugehörige Gewinnerwartung mit der erzielten Punktzahl übereinstimmt (We = W). Für einen bisher ungewerteten Spieler - d.h., der vor dem Turnier keine DWZ und keine Restpartien hat - ist Rh identisch mit seiner Wertung Ri aus der Gesamtiteration. Für einen Spieler mit vorheriger DWZ entspricht Rh dem Ri eines bisher ungewerteten Spielers.

3.6.2 Berechnung

Dazu wird der Wertungsschnitt Rc aller gewerteten Gegner (aus vorhandenen DWZ R0 oder aus neu erworbenen Wertungen Rn) gebildet.

  • Beträgt das Ergebnis gegen diese Gegner 100% oder 0%, wird Rh = Rc + 677 bzw. Rh = Rc - 677 angenommen
  • Bei allen anderen Ergebnissen ist ein Iterationsverfahren gemäß 3.4.4.1 durchzuführen, jedoch mit konstanten Gegnerwertungen und ohne Verwendung von Restpartien, dessen abschließende Wertungszahl zu Rh wird (siehe auch Anhang 1.1.4)

3.6.3 Sonderwertung

Spieler, deren gemäß 3.6.2 berechnete Turnierleistung um mehr als 300 Punkte über ihrer vorherigen DWZ liegt ("Ausnahmespieler"), werden für die Berechnung der DWZ ihrer Gegner mit dieser Leistung gewertet.

Dies erfordert zunächst eine Neuberechnung der Gesamtiteration nach 3.4, bei der für diese Aus­nahmespieler Rh anstelle von R0 einzusetzen ist. Die nun gültigen Ergebnisse dieser Neuberechnung und die Leistung des jeweiligen Ausnahmespielers gehen als Gegner-DWZ in die Berechnung der Punkterwartungen We nach 3.3.2 ein, mit denen dann 3.5.2 wie gewohnt angewendet wird.

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