Wertungsordnung - 4.1 Wertungszahlen

4.1.1 Gültigkeit von DWZ und Restpartien

DWZ behalten ihre Gültigkeit, Restpartien (siehe 3.4.2) werden nach 2 Jahren verworfen.

Die zweijährige Verfallsfrist beginnt mit dem Enddatum des zugehörigen Turniers, in welchem diese Partien gespielt wurden.

4.1.2 Wertungszahlen anderer Systeme

Für (insbesondere ausländische) Spieler ohne DWZ oder mit veralteter DWZ können FIDE-Rating-Zahlen oder nachrangig nationale Wertungszahlen aus entsprechenden aktuellen Listen unter der Voraussetzung entnommen werden, dass sie von der Wertungszentrale nach vorhergehender Prüfung als vergleichbar eingestuft wurden. Es ist in solchen Fällen darauf zu achten, ob die Wertungszentrale des DSB besondere Umrechnungsformeln vorgeschrieben hat.

Spieler mit einer aktuellen DWZ von 2400 oder höher werden in der Regel mit ihrem gültigen Fide-Rating als Eingangswert R0 gezählt.

Bezüglich des Indexes in den vorgenannten Fällen siehe 2.2.4.

In- und ausländische Spieler, die seit Einführung des Wertungssystems im Jahre 1991 keine Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein nachweisen können, werden bei der Turnierauswertung berücksichtigt, eine DWZ aber nicht in der Datenbank des DSB gespeichert. Sofern für diese Spieler keine Wertungszahl vorliegt (s.o.), werden sie bei der Turnierberechnung als wertungslos gemäß 3.4. behandelt.

4.1.3 Eigenangaben

Eigenangaben von Spielern bezüglich ihrer Wertungszahl müssen überprüft werden. Ist dies nicht möglich, werden solche Spieler wie ungewertete behandelt.

4.1.4 Schachcomputer

DWZ für Schachcomputer werden nicht geführt. Partieresultate gegen Computer werden gestrichen.

Zurück