Es können nur Partien ausgewertet werden, die im Sinne der FIDE-Schachregeln ("laws of chess" sowie „Anti-Cheating“-Bestimmungen) gespielt und aufgezeichnet werden. Es muss eine Schiedsinstanz vorgesehen sein, die auch für die Bestätigung ordnungsgemäßer Partieergebnisse zuständig ist.
Thematurniere (Vorgabe von Eröffnungszügen) sind von einer DWZ-Wertung ausgeschlossen.
Grundsätzlich sollen Bedenkzeitregelungen im Sinne der Spieler erfolgen und zugleich die schachliche Qualität der Partien gewährleisten, dazu wird insbesondere empfohlen, den Fischer-Modus anzuwenden.
Mindestbedingungen für die DWZ-Auswertung sind:
Die Auswertung offizieller Turniere im Bereich des DSB und der DSJ ist obligatorisch. Offiziell sind solche Turniere, die als Meisterschaften der jeweiligen Organisationsebene (oberhalb der Vereine) in deren Satzungen oder Ordnungen verankert sind, sowie internationale Wettkämpfe, zu denen DSB oder DSJ Teilnehmer entsenden.
Neben solchen, die vom Veranstalter der Wertungszentrale gemeldet werden, können Auslandsturniere DWZ-gewertet werden, für die ein Fide-Rating (ELO) vorgesehen ist und deren Turnierdaten in geeigneter Form verfügbar sind. Teilnehmer sind gehalten, sich über die dort geübte Auswertungspraxis zu informieren.
Im Allgemeinen werden die relevanten Mannschafts- und Einzelwettbewerbe in unseren direkten Nachbarländern ausgewertet, an denen Mitglieder eines DSB-Vereins teilnehmen.
Darüberhinaus kann ein Teilnehmer, der Mitglied innerhalb des DSB ist, die DWZ-Auswertung rechtzeitig vor Beginn des Auslandsturniers bei der Wertungszentrale beantragen, sofern das Turnier den Anforderungen dieser Wertungsordnung entspricht.
Neben dem Auswertungsauftrag für die unter 4.2.3 genannten Turniere sind folgende weitere Arten von besonderer Wichtigkeit.
Die möglichst fortlaufende Auswertung von Vereinsturnieren ist dringend erwünscht. Die Entscheidung darüber treffen die Vereine selbst. Der Wertungsreferent geht davon aus, dass jedes Vorstandsmitglied eines Vereins zur Auswertungsveranlassung befugt ist und Fortsetzungen in den Folgejahren gewünscht werden. Neue Vereinsmitglieder sind über die geübte Auswertungspraxis vom Verein zu informieren.
Über die Auswertung von offenen und Einladungsturnieren entscheiden die Veranstalter, die bereits in der Ausschreibung - jedenfalls aber rechtzeitig vor Turnierbeginn - die spätere Einreichung zur DWZ-Auswertung bekannt zu geben haben. Zu Auslandsturnieren siehe oben (4.2.3).
Mannschaftsmeisterschaften verschiedener Klassen einer Organisationsebene, für die derselbe Wertungsreferent zuständig ist, können als ein Turnier behandelt werden, sofern deren Endtermine nicht mehr als zwei Wochen auseinanderliegen.
Vor- und Hauptrunde eines Turniers werden auswertungsmäßig wie zwei Turniere behandelt.
Stichkämpfe gelten als eigenständige Turniere.
Wenn beide Spieler eines Zweikampfes vorher DWZ besitzen, wird das Ergebnis in analoger Anwendung der Regeln ausgewertet, sofern die Auswertungsabsicht vor Wettkampfbeginn vereinbart ist.
Es kann keine Berücksichtigung erfolgen, wenn einer der Gegner ungewertet war, weil der andere selbst bei jedem beliebigen Ergebnis unter Einrechnen der 1. DWZ seines Kontrahenten keine Wertungsänderung erfährt.
Darunter sind Online-Turniere zu verstehen, bei denen in den Spielbereichen (playing areas) anwesende neutrale und qualifizierte Aufsichtspersonen notwendige Kontrollfunktionen ausüben. Für eine DWZ-Auswertung von Hybridturnieren müssen insbesondere die Erfordernisse von 4.2.1/2 sowie 6.1.1/2 gewährleistet sein.
Über die Auswertung von Hybridturnieren, die nicht offiziell im Sinne von 4.2.3.1 sind und für die kein Fide-Rating erfolgt, entscheidet die Wertungszentrale auf Antrag.