Wertungsordnung - Anhang 1.2 Die Ermittlung des Entwicklungskoeffizienten E

Der Entwicklungskoeffizient E wird separat für jeden etablierten Spieler berechnet, und zwar variierend nach dessen Spielstärke und Alter. Er bewirkt eine stärkere Berücksichtigung der neuen Spielerfolge bei jüngeren Spielern und bei solchen mit niedriger DWZ, eine geringere in umgekehrten Fällen. Zur Verstärkung dieser Tendenz wird bei Jugendlichen bis 20 Jahre beim Erreichen eines positiven Turnierergebnisses (Turnierpunkte W größer oder gleich der Gewinnerwartung We) der Grundwert des Entwicklungskoeffizienten zusätzlich mit dem Beschleunigungsfaktor fB multipliziert. Andererseits wird bei einem negativen Turnierergebnis (Turnierpunkte kleiner als Gewinnerwartung We) bei Spielern mit DWZ kleiner als 1300 unabhängig vom Alter ein Bremszuschlag SBr addiert.

E = Grundwert E0 · Beschleunigungsfaktor fB + Bremszuschlag SBr

mit

E0 = (Ro / 1000) 4 + J .

Hierin ist J abhängig vom Alter,

  • Jugendliche bis 20 Jahre: J = 5
  • Junioren von 21 bis 25 Jahren: J = 10
  • alle Spieler über 25 Jahre: J = 15

Ferner gilt

fB = Ro / 2000 mit 0,5 ≤ fB ≤ 1,0
nur für Jugendliche bis 20 Jahre bei W ≥ We, sonst fB = 1.

und

SBr = e (1300 - Ro) /150 - 1
nur für R0 < 1300 und W <We , sonst SBr = 0.

Für E gelten folgende Begrenzungen: Der Wert von E ist stets ganzzahlig gerundet anzusetzen. Er ist abhängig vom Index und muss mindestens 5 betragen. Sein Maximalwert ist 30 bzw. 5 · Index bei SBr = 0, er darf für SBr > 0 den Wert von 150 nicht überschreiten. D.h.:

1.) E ≥ 5 ,
2.) für SBr = 0 gilt: bei Index ≤ 5 ist E ≤ 5·Index ; bei Index > 5 ist E ≤ 30 ,
3.) für SBr > 0 gilt: E ≤ 150 .

Für Spieler ohne DWZ, aber mit nach 4.1.2 gleichgestellter Wertungszahl, wird bei der Ermittlung von E der Index 1 verwendet.

Zu Tabellenwerten von E siehe Anhang 2.3, zu fB und SBr siehe Anhang 2.4.

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