Die Organe des Deutschen Schachbundes sind:
Das wichtigste Organ des DSB ist der Bundeskongress. Er wird von den Vorsitzenden und Delegierten der Mitgliedsorganisationen, den Ehrenpräsidenten und Ehrenmitgliedern des Bundes, den Mitgliedern des Präsidiums und den Referenten und anderen Funktionären des Bundes gebildet und tritt in den Jahren mit ungerader Zahl im ersten Halbjahr zusammen. Der Bundeskongress wählt das Präsidium, die Referenten, das Schiedsgericht und das Bundesturniergericht. Außerdem entscheidet er über satzungsändernde Anträge, Anträge zu den verschiedenen Ordnungen sowie allgemeine Anträge. Außerordentliche Bundeskongresse können in dringenden Angelegenheiten vom Präsidium, vom Hauptausschuss oder mindestens 5 Mitgliedsverbänden verlangt werden.
Zweitwichtigstes Organ ist der Hauptausschuss, welcher ähnlich wie der Bundeskongress gebildet wird: Statt der Delegierten der Mitgliedsverbände sind allerdings nur die Vorsitzenden Mitglied des Hauptausschusses und auch die Ehrenmitglieder sind nicht dabei. Er kann jedoch keine Wahlen und Satzungsänderungen durchführen. In Jahren mit Bundeskongress tagt der Hauptausschuss in der Regel einmal, in Jahren ohne Kongress zweimal.
Das Präsidium wird aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Sport, der Vizepräsidentin Verbandsentwicklung und der Vizepräsidentin Finanzen gebildet. Der Geschäftsführer gehört dem Präsidium beratend an. Zu den wichtigsten Aufgaben des Präsidiums zählen die Beratung und Beschlussfassung über allgemeine Fragen des DSB sowie die Einsetzung und Abberufung des Geschäftsführers, der Bundestrainer und des Sportdirektors. Die Dienstaufsicht über die genannten Personen hat der Präsident. Der Geschäftsführer leitet die Geschäftsstelle, welche sich um das operative Geschäft kümmert.
Das Schiedsgericht entscheidet bei Verstößen gegen die Satzung des Bundes, in Streitfällen, die über den Rahmen einer Mitgliedsorganisation hinausgehen sowie bei Verdacht von Dopingverstößen und bei Dopingverstößen im Sinne der Definition des NADA-Codes. In Fragen, die den Spielbetrieb betreffen, entscheidet das Bundesturniergericht.
Die Referenten leiten als Vorsitzende die jeweiligen Kommissionen der zehn Referate. Der Arbeitskreis der Landesverbände (AK LV) ist ein Beratungsgremium und damit kein offizielles Organ des DSB. Zweck des Arbeitskreises ist ein offener Meinungsaustausch unter den Mitgliedsorganisationen zur Vorbereitung von Entscheidungen in Bundesgremien.
Genaue Informationen zu den Organen des DSB finden Sie hier in der Satzung.