Diskussionsseite zur Entwicklung einer Beitragsordnung

Auf dem außerordentlichen Kongress in Magdeburg am 22./23. August 2020 wurde beschlossen, dass auf dem kommenden Kongress über eine Beitragsordnung abgestimmt werden soll. An dieser Stelle soll es die Möglichkeit geben, über dieses Thema zu diskutieren.

Beschluss des außerordentlichen Kongresses am 22./23. August 2020

Der Badische Schachverband hatte den folgenden Antrag gestellt, dem die Mehrheit der Delegierten zugestimmt hat:

Antrag Baden

Vor der Abstimmung wurde der Antrag insofern geändert, dass die neue Beitragsordnung auf dem nächsten Kongress vorgestellt und dann zur Abstimmung gestellt werden soll.

Erläuterung

Das Präsidium wurde also vom Kongress beauftragt, einen Entwurf für eine Beitragsordnung zu erstellen. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe gebildet.

Mitglieder der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe besteht aus folgenden Personen:

Armin Winkler
Diana Skibbe
Gregor Johann
Guido Springer
Hans-Jürgen Weyer
Jürgen Dammann
Lennart Quante
Marcus Fenner
Oliver Scharf
Ralf Chadt-Rausch
Ullrich Krause

Wir bedanken uns bei allen Mitglieder der Arbeitsgruppe für die Bereitschaft, bei diesem wichtigen Projekt mitzuarbeiten!

Die Arbeitsgruppe trifft sich alle zwei Wochen in einer Videokonferenz. Die Protokolle dieser Konferenzen werden auf der DSB-Webseite veröffentlicht.

Diskussionsforum

Hier kann man Kommentare eingeben und auf andere Kommentare antworten. Bitte nur sachliche Beiträge und bitte nur solche, bei denen es um die Erstellung der Beitragsordnung geht.

Kommentar von Wolfgang de Cauter |

Von einer neuen Beitragsordung würde ich mir wünschen, dass sie unterscheidet zwischen:
- Erstmitgliedschaft (aktiv min. im allgemeinen Spielbetrieb)
- Zweitmitgliedschaft (hier nur aktiv in besonderen Bereichen, wie z.B. Jugend, Frauen, Senioren) mit verringertem Beitrag (nur möglich bei einer vorhandenen Erstmitgliedschaft in einem anderen Verein; eine der Zweitmitgliedschaften muss in eine Erstmitgliedschaft umgewandelt werden, wenn die alte Erstmitgliedschaft aufgelöst wird)
- Passivmitgliedschaft (unabhängig von evtl. vorhandenen anderen Mitgliedschaften) mit deutlich verringertem Beitrag

Kommentar von Deutscher Schachbund |

Sehr geehrter Herr de Cauter,

vielen Dank für Ihren Kommentar! Die genaue Definition des Begriffes "Passivmitgliedschaft" und der anderen möglichen unterschiedlichen Formen der Mitgliedschaft sind beides Themen, die in der Arbeitsgruppe intensiv diskutiert werden. Die Arbeitsgruppe ist allerdings nicht vollkommen frei in ihren Entscheidungen. Um ein Beispiel zu nennen: Der Beschluss des außerordentlichen Kongresses in Magdeburg besagt, dass der Beitrag für die "passiven" Mitglieder (was immer das genau bedeuten mag) maximal die Hälfte des "aktiven" Beitrages betragen darf.
Das Hauptproblem bei der ganzen Thematik besteht darin, dass es in den 17 Landesverbänden etwas überspitzt formuliert ebenso viele Varianten gibt, wie passive Mitglieder behandelt werden. In einigen Landesverbänden gibt es sogar nur aktive Mitglieder...

Kommentar von Wolfgang de Cauter |

Zwei Arten von Mitgliedschaften direkt beim DSB, statt bei Vereinen, könnte ich mir vorstellen:
- Internetmitgliedschaft
- Ratingmitgliedschaft
(Die Kombination könnte man rabattieren.)
Die Internetmitgliedschaft würde zur Teilnahme an Online-Einzelturnier-Angeboten des DSB berechtigen.
Die Ratingmitgliedschaft würde dafür sorgen, dass die DWZ nicht verfällt, sondern sogar bei Teilnahme an nach DWZ ausgewerteten Turnieren, wie z.B. Open, fortgeschrieben wird.
Beides nützt zwar nicht unmittelbar den Vereinen, aber wer weiß, vielleicht ebnet es einigen solchen Mitglieder einen Weg in die Vereine (zurück).

Kommentar von Deutscher Schachbund |

Sehr geehrter Herr de Cauter,

vielen Dank für Ihren Kommentar! Die "Ratingmitgliedschaft" entspricht in etwa der "DWZ-Lizenz", die beim Kongress in Magdeburg 2019 keine Mehrheit fand. Die "Internetmitgliedschaft" ist eine neue Idee, die wir gerne an die Arbeitsgruppe weitergeben. Wenn Sie Interesse haben, können Sie dort übrigens auch gerne mitarbeiten.

Kommentar von Manuel Rüter |

Ich möchte hier dem Plan einer günstigeren passiven Mitgliedschaft in jedem Fall zustimmen. Den Mitgliedern ist es einfach nicht zu vermitteln, dass aktive und passive Mitgliedschaft das gleiche kosten soll, was auch hier in NRW der Fall ist, weshalb sie es dann meist vorziehen ganz auszutreten. Um das einzudämmen haben wir im Verein den Beitrag für passive Mitglieder soweit gesenkt, dass er nur noch wenig über den Verbandsabgaben liegt. Vorschläge die passiven Mitglieder einfach nicht mehr an den Verband zu melden, sondern quasi nur 'intern' zu führen gab es immer mal wieder, jedoch fanden sie keine Mehrheit, insbesondere wegen rechtlicher Bedenken. Mit einem Satz von 50% kann ich gut leben.

Kommentar von Deutscher Schachbund |

Sehr geehrter Herr Rüter,

vielen Dank für Ihren Kommentar! Wir begrüßen es sehr, dass sich Ihr Verein dafür entschieden hat, die passiven Mitglieder zu melden. Ob eine Senkung des Passivbeitrages dazu führt, dass viele inaktive Mitglieder ihrem Verein erhalten bleiben, wird man sehen, aber das wäre in der Tat ein wünschenswerter Nebeneffekt, der eine mögliche Verringerung des gesamten Beitragsaufkommens kompensieren könnte.

Kommentar von Markus Schirmbeck |

Hallo,

vielen Dank für die Möglichkeit an der Diskussion teilzunehmen! Ich fand den Begriff "Passive Mitgliedschaft" immer unglücklich. Ich bin Mitglied in zwei Schachvereinen in einem reguläres Mitglied (und Vorsitzender), wo ich auch in der Mannschaft spiele, im anderen Fördermitglied, weil ich dort gerne das Trainingsangebot wahrnehmen.

Ich finde den Begriff "Fördermitglied" viel passender, als passives Mitglied, weil er der Intention der meisten unserer passiven Mitglieder entspricht. Diese möchten einfach nicht mehr im Verein Schach spielen, aber ihre Verbundenheit und Dankbarkeit weiterhin dadurch ausdrücken, indem sie die Arbeit des Verein weiterhin mit Geld unterstützen. Das ist für mich keine Passivität, sondern eine aktive Unterstützung und Wertschätzung und ich bin diesen Mitgliedern sehr dankbar. Im Moment handhaben wir es in der Regel so, dass solche Menschen eine jährliche Spende an den Verein in halber Höhe des Mitgliedsbeitrags überweisen. Ich fände es gut, diese Menschen zukünftig auch offiziell als Fördermitglied erfassen zu können, das ist statistisch gesehen sicherlich auch für den DSB von Interesse. Ich lehne es aber ab, dass der Verein für diese Fördermitglieder Beiträge an den DSB zahlen muss, weil es an der Stelle mangels Aktivität dafür keine Gegenleistung gibt.

Viele Grüße

Kommentar von Gerhard Prill, Heitersheim |

Ich sehe in der Einführung eines moderaten Passivbeitrages eine große Chance. Das Ganze geht in zwei Richtungen. Zum Einen kann ich Mitgliedern, welche sich vom aktiven Spielbetrieb - z.B. aus beruflichen oder aus Altersgründen zurückziehen wollen - ein faires Angebot machen, dem Verein weiterhin die Treue zu halten. Dadurch Verringerung der Abgänge.
Zum Zweiten erschliessen wir uns zusätzliche Zielgruppen. Ich denke dabei an Eltern von Schachkindern, Lehrkräfte, Erzieherinnen und weiteren Personen, welche unsere Tätigkeit als Schachverein unterstützen möchten. Warum nicht auch der örtliche Bürgermeister. Je dichter unser Netzwerk vor Ort ist, desto einfacher bekommen wir die Unterstützung der Schulen, Gemeindeverwaltung usw. für unsere weitere Vereinsarbeit. Würde mich freuen, wenn wir in der Frage des Passivbeitrages zu einem guten Ergebnis kommen.

Kommentar von Deutscher Schachbund |

Sehr geehrter Herr Schirmbeck, sehr geehrter Herr Prill,

vielen Dank für Ihre Kommentare, die wir gerne an die Arbeitsgruppe weiterleiten werden!

Kommentar von Klaus Zachmann |

@ Markus Schirmbeck | 14.11.2020
Ich halte es auch nicht für sinnvoll tatsächlich passive Mitglieder beitragsmäßig zur Kasse zu bitten.
Bei uns zahlen die als Passiv gemeldete Spieler sogar doppelten Beitrag, weil die passive Spielberechtigung als Zweitspielberechtigung genutzt wird.
Jeder Landesverband hat Spieler, die zeitgleich als "Aktiv" und als "Passiv" gemeldet sind.
Dieser Umstand wird im Antrag überhaupt nicht erwähnt.
Man sollte zwischen dem A-Spielrecht und dem B-Spielrecht unterscheiden. B-Spielrecht = Zweit-, Dritt-, bzw. Mehrfachspielrecht
Davon getrennt sollte man die tatsächlichen passiven Mitglieder, bzw. die Fördermitglieder der Vereine sehen, die tatsächlich nicht mehr spielen und somit auch keine Leistungen des DSB erhalten.

Bitte rechnen Sie 8 plus 4.