10.08.2020
In dem Schiedsgerichtsverfahren
der Frau B., Antragstellerin,
gegen
den Deutschen Schachbund e.V. (DSB),vertreten durch den Herrn Bundesrechtsberater Thomas Strobl,Antragsgegner,
Nebenintervenient:Herr D.,
hat das Schiedsgericht durch den Vorsitzenden Norbert Sprotte und die Beisitzer Hanno Dürr und Manfred Tietze am 29.06.2019 im schriftlichen Verfahren einstimmig beschlossen:
Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin auf dem Bundeskongress vom 01.06.2019 in Magdeburg zur Vizepräsidentin Sport gewählt worden ist. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner zur Last. Diejenigen des Verfahrens über die einstweilige Verfügung werden gegeneinander aufgehoben.
Weiterlesen … Schiedsgerichtsverfahren zur Wahl des Vizepräsidenten Sport auf dem Bundeskongress 2019
04.03.2020
Bei Bundesligawettkämpfen ist vom Schiedsrichter ein Spielberichtsbogen auszufüllen. Hat er Ordnungsmaßnahmen getroffen, so hat er den festgestellten Sachverhalt und die Notwendigkeit der Maßnahme unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dort darzulegen (A-13.4 Satz 2 TO). Die beiden Mannschaftsführer haben den Spielberichtsbogen zu unterschreiben. Ergibt sich aus ihm eine Ordnungsmaßnahme, hat der betroffene Mannschaftsführer die Gelegenheit, gleich im Spielberichtsbogen Protest einzulegen oder anzukündigen. Wird kein Spielberichtsbogen erstellt, wird dadurch die Wahrnehmung der Rechte des betroffenen Vereins erschwert. Fehlt es daran und Ist keine Rechtsmittelbelehrung erfolgt (die TO schreibt sie auch nicht vor) kann die mit drei Tagen sehr kurz bemesse Frist als Vorstufe zu einem gerichtlichen Verfahren nicht zu laufen beginnen.
Der Schiedsrichter bei Wettkämpfen der 2. Bundesliga verfügt bei Verstößen gegen die Turnierordnung über eine Vielzahl möglicher Maßnahmen. Ihm steht ein Ermessen zu. Die Entscheidung ist im Protest- und Berufungsverfahren darauf überprüfbar, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde.
Bei berechtigtem Interesse können Sie das anonymisierte Urteil unter
presse@schachbund.de anfordern.
Weiterlesen … Leitsätze des Urteils des Bundesturniergerichts vom 23.2.2020, BTG 4/19
28.04.2014
Sachverhalt: Im Bayerischen Schachbund wurde ein Jugend-Wettkampf ausgetragen, ohne das zuvor die Aufstellungen schriftlich erfaßt wurden. Im Nachhinein wurde durch die Berichterstattung im Internet ein Aufstellungsfehler bemerkt, woraufhin das Ergebnis durch den Bezirksjugendleiter korrigiert wurde. Das Verbandsgericht des Bayerischen Schachbundes hob diese Entscheidung wieder auf und setzte den Wettkampf neu an.
Fundstelle: Anonymisierter Beschluß des Bayerischen Schachbundes vom 24. April 2014
Weiterlesen … Spielaufnahme trotz fehlender Aufstellung
02.05.2013
Am 2. Mai 2013 hat das Schiedsgericht des Deutschen Schachbundes die vom Präsidium im Namen des DSB gegen Falko Bindrich verhängte Spiel- und Funktionssperre von 2 Jahren aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts unterlag Falko Bindrich nicht dem Sanktionsrecht des Deutschen Schachbundes, sondern nur dem Sanktionsrecht des Schachbundesliga e. V.. Dessen Satzung sieht jedoch keine Sperren vor, da diese lediglich für den Bereich der Bundesliga Geltung entfalten könnten.
Weiterlesen … DSB-Schiedsgericht hebt Sperre für Falko Bindrich auf
01.05.2013
Wertung 0:0 MP – 0:0 BP, Geldbuße wegen Nichtantritts, Geldstrafe wegen unsportlichem Verhalten, Spielsperre für Mannschaftsführer
In einem Mannschaftskampf hatten die Mannschaftsführer telefonisch ein 4:4 unentschieden und ein Remis an allen Schachbrettern abgesprochen. Der Mannschaftskampf fand nicht statt. Der Vorgang wurde publik. Der Staffelleiter hatte keinen Anlass gesehen, eine Sanktionsmaßnahme zu ergreifen. Er fand dafür keine Rechtsgrundlage in den Ordnungen des Thüringer Schachbundes. Der Landesspielleiter hob diese Entscheidung auf und entschied:
Wettkampfwertung mit 0:0.
Beide Mannschaften erhalten 0 Mannschafts- und 0 Brettpunkte.
Beide Mannschaften werden mit einer Ordnungsgebühr belegt.
Alle betroffenen Spieler beider Mannschaften wurden mit einer 4-monatigen Spielsperre bestraft.
Das Schiedsgericht des Thüringer Schachbundes bestätigte im Wesentlichen diese Entscheidung. Eine Spielsperre wurde jedoch nur gegen die Mannschaftsführer verhängt, nicht gegen die Spieler, weil dies unverhältnismäßig sei. Zur Begründung führt das Thüringer Schiedsgericht aus, dass die telefonische Absprache eines dann nicht stattfindenden Mannschaftskampfes ein unsportliches Verhalten darstellt und somit nach den einschlägigen Vorschriften des Thüringer Schachbundes bestraft werden muss. Insbesondere verneint das Thüringer Schiedsgericht ein Gewohnheitsrecht dahingehend, dass es schon immer Praxis gewesen sei, dass, insbesondere in der letzten Spielrunde, die Ergebnisse von Mannschaftskämpfen am Telefon abgesprochen worden seien.
Fundstelle: Archiv Thüringer Schachbund
Weiterlesen … Telefonische Remisvereinbarung eines Mannschaftskampfes
01.05.2012
Sachverhalt: Der Spieler A hat an einem Mannschaftskampf der Oberliga teilgenommen. Im selben Raum fand zeitgleich eine Begegnung der 2. Schach-Bundesliga statt. Spieler A, zugleich Mannschaftsführer seiner Mannschaft, erhielt von dem zuständigen Schiedsrichter eine Disziplinarstrafe wegen eines strittigen Fehlverhaltens. Daraufhin wurde er vom Bundesturnierdirektor mit einer Sanktion bestraft. Diese Entscheidung des Bundesturnierdirektors hob das DSB-Schiedsgericht auf. Da der Spieler bei seinem Verstoß an einem Mannschaftskampf der Oberliga teilgenommen hatte, unterliegt er der Strafgewalt des Trägers dieser Oberliga. Da der DSB mit der Oberliga nichts zu tun hatte, kam also eine Bestrafung durch ein Organ des DSB nicht in Betracht. Die vom Bundesturnierdirektor verhängte Geldbuße musste daher nicht bezahlt werden.Das vom Turnierdirektor parallel dazu verhängte Verbot gegenüber Spieler A, sich für eine bestimmte Anzahl von Spielen nicht in Räumen aufhalten zu dürfen, in denen Spiele der 2. Bundesliga stattfanden, war allerdings wirksam. Hier konnte der DSB durch den Bundesturnierdirektor tätig werden, da es sich bei der 2. Bundesliga um eine DSB-Veranstaltung handelte.
Fundstelle: Beschluss DSB-BTG vom 30.03.2006, Archiv DSB
Weiterlesen … Ein Schachspieler kann nur von demjenigen Disziplinarorgan bestraft werden, das für den Spielbetrieb zuständig ist, an dem der Schachspieler teilgenommen hat
01.05.2011
Wettkämpfe sind grundsätzlich in dem Spiellokal auszutragen, das vom Gastgeber angegeben und im Turnierheft für die jeweilige Spielzeit ausgedruckt ist.
Änderungen des Spiellokals sind zulässig, müssen allerdings allen Beteiligten (Gruppenleiter, Schiedsrichter, Gastmannschaft) rechtzeitig mitgeteilt werden.
Der gastgebende Verein trägt das Risiko dafür, dass die Spiellokaländerung den Beteiligten rechtzeitig zugegangen ist.
Sachverhalt: In einem Wettkampf der 2. Schach-Bundesliga stand Gastgeberverein A sein traditionelles Spiellokal nicht zur Verfügung. Gastgeberverein A besorgte ein neues Spiellokal und unterrichtete darüber nach seiner Darstellung Gruppenleiter, Schiedsrichter und Gastmannschaft. Die Gastmannschaft traf pünktlich ein, allerdings am alten Spiellokal. Der Mannschaftsführer der Gastmannschaft behauptete später, von einer Lokalverlegung nichts gewusst zu haben. Es gab verschiedene Versuche, das richtige Spiellokal in Erfahrung zu bringen und dort anzutreten. Diese Versuche scheiterten aus Gründen, die zwischen den Beteiligten strittig sind. Im Endergebnis trat die Gastmannschaft nicht zum Spiel in dem geänderten Spiellokal an. Der Schiedsrichter erklärte den Wettkampf für die Gastmannschaft wegen Nichtantritts für verloren. Dagegen legte die Gastmannschaft Protest ein mit der Begründung, ihr sei ein Schreiben mit der Verlegung des Kampfes in ein anderes Spiellokal nie zugegangen. Im Protestverfahren hob das DSB-Bundesturniergericht die Entscheidung des Schiedsrichters auf und erklärte den Mannschaftskampf für die Gastgebermannschaft mit 0:8 verloren.
Entscheidungsgründe: Nach Auffassung des Bundesturniergerichts ist ein Gastgeberverein, der einen Mannschaftskampf in ein anderes Spiellokal verlegt, voll dafür beweispflichtig, dass die Beteiligten (Gruppenleiter, Schiedsrichter und Gastmannschaft) von der Verlegung unterrichtet werden. Nachdem der Mannschaftsführer des Gastvereins bestritten hatte, ein entsprechendes Schreiben des Gastgebervereins erhalten zu haben und der Gastgeberverein den Zugang des Schreibens an den Mannschaftsführer des Gastvereins nicht beweisen konnte, blieb der Gastgeberverein beweisfällig. Das Bundesturniergericht legte daher die Turnierordnung so aus, dass der gastgebende Verein nicht angetreten war und dieser somit den Wettkampf mit 0:8 verloren hatte.
Fundstelle: Archiv des DSB
Weiterlesen … Verlegung eines Mannschaftskampfes in ein anderes Spiellokal
01.05.2010
Grundsätzlich führt Handyklingeln zu Partieverlust für den Spieler, dessen Handy klingelt. Es ist nicht entscheidend, auf Grund welcher Handyfunktion ein Klingelton erzeugt wird. Dem Partieverlust desjenigen Spielers, dessen Handy klingelt, folgt nicht automatisch der Partiegewinn seines Gegners. Der Schiedsrichter kann, je nach Umstand des Einzelfalls, das Ergebnis auch mit ½:0 bzw. 0:0 festlegen.Sachverhalt: Bei einem Schweizer Mannschaftskampf klingelte das Handy von Spieler A. Es stellte sich heraus, dass Spieler A sein Handy abgestellt hatte. Der Klingelton wurde jedoch ausgelöst durch eine eingestellte Weckfunktion, mit der sich Spieler A daran erinnern lassen wollte, Medikamente für seinen kranken Sohn pünktlich zu verabreichen. Hinzu kam, dass Spieler A eine Stellung erreicht hatte, in der er in seinem nächsten Zug eine Remis-Stellung (3 x gleiche Stellung) hätte erzwingen können. Aus diesem Grund verlangte Spieler A, dass die Partie nur ½:0 gewertet würde. Dies hätte bedeutet, dass der gesamte Mannschaftskampf 3:3 geendet hätte, während er bei Partiegewinn für den Gegner von Spieler A zum Gewinn des Mannschaftskampfes für dessen Mannschaft geführt hätte. Der Schiedsrichter erklärte die Partie für Spieler A verloren und sprach den Siegespunkt dem Gegner zu. Dagegen erhob Spieler A Protest. Das Schiedsgericht des Schweizer Schachverbandes bestätigte die Schiedsrichterentscheidung dahingehend, dass die Partie für A verloren zu werten sei. Das Schiedsgericht wies aber den Fall zur nochmaligen Behandlung durch den Schiedsrichter an diesen zurück zur Aufklärung des Sachverhalts, aus dem Spieler A die Forderung erhob, dass seinem Gegner nur der halbe Punkt zugesprochen werden sollte. Der Schiedsrichter beurteilte den Sachverhalt nochmals und blieb dabei, die Partie für den Gegner von Spieler A als gewonnen zu werten. Dagegen erhob Spieler A erneut Protest zum Schiedsgericht. Diesmal ohne Erfolg. Das Schiedsgericht bestätigte also im Ergebnis den Partieverlust für Spieler A und den Partiegewinn für seinen Gegner.
Weiterlesen … Handyklingeln
01.05.2009
Bei Spieler A war bereits die Zeit abgelaufen. Spieler B hatte dies allerdings noch nicht bemerkt. Spieler A bot Remis an. B nahm an. Nachdem B erfuhr, dass A bereits die Zeit überschritten hatte, reklamierte er den Gewinn. In I. Instanz entschied die Leitung des Schweizerischen Bundesliga auf Sieg für B. Das Schweizer Verbandsschiedsgericht sah die Rechtslage jedoch anders. Es blieb beim Remis.Die FIDE-Regeln sind in dieser Frage nicht eindeutig (vgl. 6.10). Beim Schachspiel befindet sich die Verfügungsmacht über die Partie (im Gegensatz zu anderen Sportarten) in den Händen der Spieler. Sie können sich jederzeit auf Remis einigen oder auch die Partie aufgeben. Der Schiedsrichter hat eine eher passive Rolle und entscheidet im Normalfall lediglich auf Protest hin. Wenn die Spieler sich auf Remis einigen, dann gilt dies. Allerdings muss die Remisübereinkunft am Brett erfolgen. Zwischen der Feststellung der Zeitüberschreitung und dem Remisangebot dürfen nur einige Augenblicke verstreichen (2 – 3 Minuten). Fundstelle: Rechtsarchiv DSB
Weiterlesen … Kann nach Zeitüberschreitung noch ein Remis vereinbart werden? Innerhalb welcher Frist nach Feststellung der Zeitüberschreitung hat ggf. eine Remisvereinbarung zu erfolgen?