Schach Intern 5/99

Redaktion: Andreas Weiß, Öffentlichkeitsreferent des Deutschen Schachbundes, 06766 Wolfen-Nord, Willy-Sachse-Str. 22 (Email: )

1. Mai 1999

Kooperation mit der Debeka

Brief an die Vereine des Deutschen Schachbundes

(DSB/H. Metzing). Seit Mitte letzten Jahres gibt es die Zusammenarbeit zwischen der Debeka und dem Deutschen Schachbund. In dieser Zeit hat es bereits viele Kontakte zwischen den Vereinen, Bezirken und Landesverbänden und den jeweiligen Debeka-Service-Stellen gegeben.
Wesentlich scheint uns dabei zu sein, daß die Gespräche im allgemeinen in einer angenehmen Atmosphäre stattfanden und geprägt waren von der beiderseitigen Absicht, die Zusammenarbeit erfolgreich durchzuführen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige Verein sich an die Debeka-Service-Stelle gewandt hat oder ob die Debeka den direkten Draht zum Verein gesucht hat.

Welche konkreten Maßnahmen sind jetzt schon in der Planung bzw. wurden nun in den Pilotprojekten oder wurden von Bezirken und Landesverbänden bereits durchgeführt?
Zahlreiche Vereine haben der Debeka die Möglichkeit gegeben, sich entweder am Vereinsabend, bei einer Vorstandssitzung oder bei einer Bezirkstagung vorzustellen. Einige Vereine haben erste Informationen in ihren Zeitschriften abgedruckt. Dies gilt auch für die Landesverbände, die zum Beispiel die Adressen der Debeka-Geschäftsstellen veröffentlicht haben.
Es wurde die Idee entwickelt, in den Debeka-Service-Stellen Vorstandssitzungen oder Empfänge durchzuführen.
In Köln werden von der Debeka Stadtpläne mit allen Schachvereinen gedruckt, die an die Schulen verteilt werden.
Die Debeka-Hauptverwaltung hat in ihren Werbemittelkatalog eine Garde-Schachuhr aufgenommen, die von den Service-Stellen kostengünstig erworben und an Schachvereine weitergegeben werden kann.
Es wurden von der Debeka Pokale für Clubmeisterschaften zur Verfügung gestellt.
Für Bundesliga-Wettkämpfe wurden Plakate, Mannschaftsschilder und Namenschilder mit dem Logo der Debeka versehen und von ihr erstellt. Die Debeka übernahm die Druckkosten und die Kosten für alkoholfreie Getränke während der Bundesliga-Runden.
Die Debeka stiftete Preise für ein Vereins-Weihnachtsblitzturnier.
Die WM-Teilnahme eines Jugendlichen wurde durch eine Debeka-Geschäftsstelle finanziell unterstützt und damit ermöglicht.
Anhand dieser Beispiele können Sie also sehen, daß es schon zu zahlreichen Aktivitäten gekommen ist, die erfolgreich umgesetzt werden konnten.
Die Form der Zusammenarbeit und die Ausgestaltung der Unterstützung durch die Debeka hängen im wesentlichen davon ab, inwieweit die Vereine bereit sind, auf die Interessen der Debeka einzugehen. Sie sollten wissen, daß die Debeka-Service-Stellen für diese Kooperation verantwortlich sind und dafür von der Hauptverwaltung keine zusätzlichen finanziellen Mittel erhalten.

Wie sollte nun die Gegenleistung der Vereine aussehen?
Die Debeka sucht in den Vereinen „aktive Mitglieder“, die - natürlich auf freiwilliger Basis - bereit sind, als Kontaktperson, gegebenenfalls auch bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen behilflich zu sein. Wie dies in der Praxis konkret aussehen könnte, kann Ihnen der Debeka-Mitarbeiter genauer erklären. Die offiziellen Debeka-Mitarbeiter bleiben weiterhin für die gesamte Abwicklung etwaiger Versicherungsverträge verantwortlich, und die „aktiven Vereinsmitglieder“ stellen nur Verbindungen her bzw. geben Hinweise. Bei erfolgreichen Vermittlungen wird die damit verbundene Provision dann zwischen dem Debeka-Mitarbeiter (50 Prozent), dem „aktiven Vereinsmitglied“ (25 Prozent) und dem Deutschen Schachbund (25 Prozent) aufgeteilt. Unsere Zielsetzung wird sein, zusätzlich den jeweiligen Verein einzubeziehen, was derzeit aufgrund der EDV-Programme nicht möglich ist. Sobald sich daran etwas ändert, werden wir diese Information in der Schachpresse veröffentlichen.
Wir hoffen, daß auch Ihr Verein sich erfolgreich an dieser Kooperation beteiligen und davon profitieren wird.

Schachsportabzeichen - der Orden für Könner

Info Nummer 7

(DSB/G. Willeke). Für besonders hervorragende Leistungen in internationalen Schachturnieren verleiht die FIDE den Titel eines Internationalen Meisters oder Internationalen Großmeisters bei den Frauen und den Männern. Nun kann immer nur eine verhältnismäßig kleine Gruppe der Freunde unserer Sportart derartige Titel erringen. In Anlehnung an das Sportabzeichen des Deutschen Sportbundes hat deshalb der Deutsche Schachbund ein Schachsportabzeichen entwickelt.

Inzwischen hat der Deutsche Sportbund die Einführung dieses Schachsportabzeichens ausdrücklich begrüßt, weil es eine Verbindung herstellt zwischen der Förderung der körperlichen und der geistigen Fitneß. So wie das Sportabzeichen des Deutschen Sportbundes eine breite Skala körperlicher Leistungsfähigkeit abtestet, wird durch das Schachsportabzeichen überprüft, wieweit die Prüflinge den vielfältigen Anforderungen an die schachliche Leistungsfähigkeit gewachsen sind. Wer in fünf unterschiedlichen Anforderungsbereichen die erforderlichen Punktzahlen schafft, erhält als Anerkennung für seine Leistungen eine Urkunde und ein Abzeichen.

Zwar ist das Schachsportabzeichen nach dem Ordensgesetz der BRD ein Ehrenzeichen, aber es ist durchaus ein Orden für Könner, die mit seinem Erwerb ihre schachliche Leistungsfähigkeit dokumentieren können. Seit das Sportabzeichen 1913 eingeführt wurde, haben es zwanzig Millionen Deutsche erworben. In den letzten Jahren waren es regelmäßig 750.000, die in 2.300 Stützpunkten die Prüfungen abgelegt haben. Derartige Zahlen sind für uns Schachspielerinnen und Schachspieler zwar nur Wunschträume, aber wenn sich genügend Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter finden, die sich für den Erwerb des Schachsportabzeichens einsetzen, leisten sie damit einen wesentlichen Beitrag zur Ausbreitung und Förderung des Schachsports. Alle näheren Einzelheiten zum Schachsportabzeichen sind in den Trainingsmaterialien und Prüfungsheften für das Schachsportabzeichen enthalten, die beim Bundesbeauftragten für das Schachsportabzeichen, Gerhard Willeke, Scharnhorststr. 24a, 31275 Lehrte, Tel. & Fax (05132) 51673, angefordert werden können.

Knapp 800 Großmeister(innen) weltweit

Fast 6000 internationale Titelträger

(DSB/awß). Weltweit gibt es derzeit 658 Großmeister, unter ihnen sechs Damen. Auch unter den 1822 Internationalen Meistern befinden sich sechs Damen. Hinzu kommen 2713 FIDE-Meister. Im Damenbereich gibt es derzeit 137 Großmeisterinnen, 322 Internationale Meisterinnen und 262 FIDE-Meisterinnen. Deutschland hat derzeit 43 Großmeister, 123 Internationale Meister und 17 Prozent aller FIDE-Meister, nämlich 456. Unter den deutschen Damen gibt es vier Großmeisterinnen 22 Internationale Meisterinnen und 30 FIDE-Meisterinnen. Die Angaben teilte das ponische Schachmagazin „Szachista“ mit. Mit der Elo 2600 gilt man laut „Szachista“ nicht mehr als „Supergroßmeister“ was angesichts der Inflation in diesem Bereich auch nicht verwundert. 25 Topspieler besitzen mittlerweile eine Elo-Zahl jenseits der 2700, der „Supergroßmeister“ beginnt bei 2750 wovon es acht gibt. Über 2600 haben 207 Schachsportler, darunter vier Deutsche und vier Damen.

Partien mit elektronischen Uhren

Schiedsgerichtsentscheidung aus dem Schachbund Rheinland-Pfalz

(SBRP). In einem Wettkampf in Rheinland-Pfalz kam es zwischen zwei Mannschaften zu einem Streit über die Frage, ob Weiß oder Schwarz die vorgegebene Bedenkzeit überschritten hatte.

Die Darstellung der beteiligten Vereine: Schwarz: Bei hochgradiger Zeitnot beider Spieler machte der Weiße seinen 40. Zug. Schwarz, der für seinen 40. Zug noch einige Sekunden zur Verfügung hatte, reklamierte sofort - ohne seine eigene Uhr anzuhalten - Zeitüberschreitung, da die Uhr des Weißen umgesprungen war und 1.00 (eine Stunde restliche Bedenkzeit) anzeigte. Weiß: Zeitüberschreitung liege bei der Anzeige 1.00 nicht vor. Schwarz habe nicht sofort reklamiert, die Uhr weiterlaufen lassen und somit die Bedenkzeit überschritten. Wettkampfleiter und Spielleiter des Schachbundes Rheinland-Pfalz haben entschieden, Weiß habe die Bedenkzeit überschritten, seine Partie sei als verloren zu werten.

Bei dem Wettkampf zwischen den beiden Spielern wurde eine elektronische Uhr der Firma Chronos verwendet. Diese Firma hat unter Bezugnahme auf ihre Bedienungsanleitung wie folgt Stellung genommen: (1) Bei Zeitüberschreitung eines Spielers,, d. h. wenn dessen Bedenkzeit auf 0.00 abgelaufen ist, verlängern sich die Bedenkzeiten beider Spieler automatisch um die für die folgende Spieletappe vorgesehene Bedenkzeit (im vorliegenden Fall um eine Stunde). Gleichzeitig erscheint in der Mitte des Anzeigefensters das Symbol “ zur Markierung der zweiten Spieletappe (bzw. verschwindet das Symbol “ bei Eintritt in die dritte Spieletappe). Der Wechsel des Symbols entspricht dem Fall des Blättchens bei einer mechanischen Uhr, bedeutet also Zeitüberschreitung. Dies ist in der Bedienungsanleitung im Abschnitt „Turnierschach“ beschrieben. (2) Sofern erwiesen ist, daß Schwarz bei der Reklamation der Zeitüberschreitung seine Uhr nicht gedrückt hat, hätte Weiß mit der Anzeige von 1.00, also eine Stunde, null Minuten nach der Ausführung des 40. Zuges die Zeit überschritten, allerdings um weniger als eine Sekunde. Die Anzeige 1.00, also eine Stunde, 0 Minuten bedeutet nämlich, daß der Spieler von der zweiten Spieletappe noch keine volle Sekunde verbraucht hat. (Erst dann springt die Anzeige auf 0-59 um; grundsätzlich ändert sich die Anzeige erst nach Verbrauch einer ganzen Sekunde.) In jedem Fall würde aber das Symbol “ in der Mitte anzeigen, daß die Bedenkzeit für die erste Spieletappe auf 0.00 abgelaufen war (und automatisch verlängert wurde), bevor der Spieler die Uhr gedrückt hat.

Das Schiedsgericht geht aufgrund der Überprüfung der im Wettkampf verwendeten Uhr davon aus, daß das Umspringen der Uhr dem Fall des Blättchens bei einer mechanischen Uhr entspricht.

Drei Punktgleiche

Markus Bassler ist Deutscher Ärztemeister

(DSB/awß). Ein punktgleiches Trio lag nach neun Runden der bereits siebten Deutschen Ärztemeisterschaft an der Spitze. Den Titel sicherte sich dank besserer Wertung der ungeschlagene Markus Bassler mit 7,5 Zählern vor Peter Weber und dem ebenfalls ungeschlagenen Anatoli Genkin. Mit 136 nicht nur männlichen Teilnehmer, darunter drei internationalen Titelträgern sowie 17 Startern mit einer DWZ bzw. Elo über 2100 war das Feld in Bad Homburg ausgezeichnet besetzt.

Wettbewerb „TOP-Verein 1999“ des Deutschen Schachbundes

Der Verein mit besonderer schachsportlicher Entwicklung aus eigener Jugendarbeit

Preise: 1. Preis=700 DM und Urkunde, 2. Preis=500 DM und Urkunde 3. Preis=300 DM und Urkunde. Die Preisträger (Vereinsvorsitzender oder dessen Vertreter) werden auf Kosten des DSb zur Preisverleihung zum DSB-Kongreß 2000 eingeladen. Einsendeschluß ist der 31. Dezember 1999 (Poststempel) an den Referenten für Breitenschach, Ernst Bedau, Obere Hofstückstr. 26, 67146 Deidesheim. Weitere Informationen sind beim Referenten für Breitenschach, beim Referenten für Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Schachbundes sowie bei allen Referenten für Breitenschach und Öffentlichkeitsarbeit der Landesverbände erhältlich. Siehe auch in „Schach-Intern“ 3/99 und im DSB-Internet unter http://www.schachbund.de sowie in den amtlichen Verkündungsorganen der Landesverbände.

Vereinsjubiläen

Materialgutschein erhältlich

(DSB/E. Bedau). Der Deutsche Schachbund unterstützt Vereine, die Jubiläumsveranstaltungen mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen begehen, mit Materialgutscheinen in Höhe von 50 bzw. 100 DM zum Erwerb von Materialien des DSB bzw. der Wirtschaftsdienst-GmbH. Interessierte Vereine wenden sich dazu an den Referenten für Breiten- und Freizeitschach, Ernst Bedau.

RICHTIG-FIT - Breitenschach aktuell

(DSB/Ernst Bedau). Unter der Rubrik „Breitenschach aktuell" will ich im Jahre 1999 elf Thesen vorstellen - zur Anregung, zum Nachdenken, zur Kritik und hoffentlich zur Diskussion.

4. These: Der moderen Schachverein muß interne und externe Öffentlichkeitsarbeit leisten.

Interne Öffentlichkeitsarbeit meint die Information der Mitglieder nach innen, zum Beispiel durch ein Informationsbrett, eine Vereinszeitschrift, Rundschreiben usw. Externe Öffentlichkeitsarbeit bestellt sich hier aus Informationen der interessierten Bevölkerung in der Regel über die Printmedien.

Tip: Interessieren Sie sich dafür? Interessantes Material können Sie beim Referenten für Öffentlichkeitsarbeit Ihres Landesverbandes anfordern. Der Deutsche Schachbund bietet interessante Tagesseminare für Pressewarte und die, die Kontakt zur Presse suchen, an.

Tip des Monats: Familienschach

Laden Sie einmal zu familienschachlichen Aktivitäten ein. Wissen sie, wer in den Familien Ihres Schachmitgliedes noch Schach spielt? Versuchen sie es. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Veranstalten Sie ein abendliches Schnellturnier und lassen Sie Familienmannschaften gegeneinander antreten.

Tip: Das Turnier sollte nicht zu lange dauern (höchstens zwei Stunden). Ein abschließendes gemütliches Beisammensein ist besonders wichtig.

Termine - Termine - Termine - Termine - Termine

1. *****
Das Dortmunder Sparkassen Chess Meeting, eingebettet in die 27. Dortmunder Schachtage, findet nun definitiv vom 9. bis 18. Juli 1999 im Opernhaus statt. Der Veranstalter ist bemüht, erstmals ein Superturnier der Kategorie 19 durchzuführen.
2. *****
Die Schach-Weltmeisterschaft findet nunmehr vom 26. Juli bis 29. August im Caesars Palace in Las Vegas statt. Sie ist mit drei Millionen Dollar dotiert.
3. *****
Die Damen-WM zwischen der Titelverteidigerin Zsusza Polgar aus Ungarn und der Chinesin Xie Jun soll zwischen Ende Mai und dem 20. Juli im kalmückischen Elista zur Austragung kommen.

Aus den Ländern

Die Meister der Saarlandmeisterschaften 1999

(Stefan Blasius). Einzelmeister: FM Herbert Bastian (SVG Saarbrücken), Seniorenmeister: Gerhard Both (SG Ensdorf), Damenmeisterschaft: mangels Teilnehmerinnen ausgefallen.

Der Sport und die Neuen Medien

Die eigene Homepage in 30 Minuten

(DSB/awß). In der DSB Presse des Deutschen Sportbundes wird in unregelmäßiger Folge eine Serie zum Thema „Der Sport und die Neuen Medien“ dokumentiert. In der jünsten, der zwanzigsten Folge, äußert sich der Autor der Serie, Michael Oberdieck, dazu, wie wichtig einerseits und wie leicht andererseits das Anlegen einer Homepage ist. Unter dem Titel „Die eigene Homepage in 30 Minuten“ macht er hierzu einige interessante Ausführungen, die ich den noch Unentschlossenen und allen Überlegenden in Auszügen zugänglich machen möchte. Mit einer eigenen, schnell zu schaffenden und auch sehr kostengünstigen Homepage, vorausgesetzt, ein Internet-Anschluß ist bereits vorhanden, kann jeder Verein eine ganze Menge sowohl für seine interne als auch seine externe Öffentlichkeitsarbeit leisten.

Doch nun zum Beitrag aus der DSB Presse. „So langsam erobert die eigene eMail-Adresse den Alltag. Und wer schon mal so weit ist, der muß eigentlich nur noch einen kleinen Schritt tun, um auch mit der eigenen Homepage im Internet vertreten zu sein. Homepage? ... Dazu muß man auch kein Programmierprofi mehr sein. Und es ist für jeden gleichermaßen erschwinglich geworden. Wenn man dazu noch ein paar Grundregeln beachtet, kann man mit ein bißchen geschick seine eigene Homepage in 30 Minuten basteln. ... Entscheidung Nr. 1: Soll man das Angebot eines Online-Providers (T-Online, AOL, Compuserve) annehmen, der - vorausgesetzt man ist Abonnent des entsprechenden Dienstes - eine Internet-Adresse, Speicherplatz auf seinen Rechnern und einfach zu handhabende „Werkzeuge“ zur Gestaltung der Homepage kostenlos anbietet? Oder soll man direkt seine ureigene Internet-Adresse über einen sogenannten „Provider“ bestellen ohne Bindung an einen Online-Dienst. ... Entscheidung Nr. 2: Wie soll die Internet-Adresse („domain“) genau lauten? Optimal wäre „http://www.IhrName.de“. ... Entscheidung Nr. 3: Mit welchem Provider soll man zusammenarbeiten. Der erledigt nicht nur den gesamten Verwaltungsakt der Adressenregistrierung, der stellt auch den Speicherplatz auf seinen Rechnern zur Verfügung (20 MB sollten im Preis mindestens enthalten sein) muß jederzeit ungehinderten Zugriff auf Rechner und Homepage garantieren, sollte nicht nur eine eMail-Adresse auf der Homepage anbieten und auch eine Statistik im Angebot integriert haben, die regelmäßig belegt, wieviele Zugriffe es pro Monat auf die Homepage gegeben hat. ... Sind Sie sicher, daß das, was Sie mitteilen wollen, auch jemanden interessiert? Oder wäre es nicht besser sich in die Situation seiner „Zielgruppe“ zu versetzen? ... Und diese Informationen müssen ständig ergänzt, erneuert, schlichweg attraktiv gehalten werden. ...“

Probleme für die Vereine

Neue Gesetze belasten den Sport

(DSB Presse). Der Bundesgesetzgeber hat sich zu Beginn dieses Jahres als besonders reformfreudig erwiesen. So haben zum Beispiel die sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Veränderungen erfahren bzw. ist ein Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit aus der Taufe gehoben worden. Auch das Spendenrecht soll überarbeitet werden.

Ist in letzterem Zusammenhang noch lobend zu erwähnen, daß mit Übertragung der Spendenbescheinigungskompetenz auf die Vereine eine alte DSB-Forderung nunmehr erfüllt werden soll, muß den erstgenannten Gesetzeswerken jedoch bescheinigt werden, daß damit viel (auch sport-) politisches Porzellan zerschlagen wurde. So gehören die Sportvereine trotz aller öffentlich formulierten Widerstände des DSB und seiner Verbände zu den Verlierern der Reformen. Um dies aufzuzeigen, sollen zunächst - kurz - die Kernelemente der Neugestaltung angesprochen werden (ausführlichere Informationen sind zum Beispiel der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zu entnehmen: http:\\www.bma.bund.de).

In Sachen geringfügige Beschäftigung ist künftig eine einheitliche Grenze von 630 DM monatlich festgelegt. Die bisherige jährliche Anpassung an die Einkommensentwicklung ist damit gestoppt. Beitragspflichtige Hauptbeschäftigungen und geringfügige Nebentätigkeiten werden fortan zusammengerechnet. Die bisherige Trennung zwischen Hauptberuf und (steuerfreiem) Nebenerwerb in Form der geringfügigen Beschäftigung ist folglich aufgehoben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen in diesem Fall für die Nebentätigkeit den normalen Sozialbeitrag mit Ausnahme des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung. Anstelle der bisherigen Pauschalsteuer von knapp 23 Prozent sind nunmehr 12 Prozent des Arbeitsentgelts als Rentenbeitrag und 10 Prozent Krankenversicherungsbeitrag zu entrichten. Der Krankenkassenbeitrag allerdings nur für den Fall, daß der Beschäftigte einer gesetzlichen Kasse angehört. Nur am Rande sei in diesem Zusammenhang erwähnt, daß geringfügig Beschäftigte, die ein Jahr lang monatlich 630 DM verdienen, einen monatlichen Rentenanspruch in Höhe von 4,10 DM erwerben. Außerdem erfolgt eine Anrechnung auf (rentenrechtlich relevante) Wartezeiten. Wenn der Arbeitnehmer den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenbeitrag in Höhe von 19,5 Prozent aufstockt, werden zusätzlich Leistungsansprüche auf Rehabilitation sowie den Schutz bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit erworben. So viel an allgemeinem vorneweg.

Nun zu den Auswirkungen speziell für den Sportbereich: Bei Schülern, Studenten und Rentnern war es bislang so, daß die Vereine zumindest bei Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Pauschalsteuern nicht entrichten mußten. Hintergrund war, daß diese Personen häufig dem steuerlichen Grundfreibetrag unterfallen. Nunmehr, nachdem nicht mehr an steuerliche Grenzwerte anzuknüpfen ist, entfällt diese Möglichkeit für die Vereine. Fortan sind Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung (12 Prozent) und zur Krankenversicherung (10 Prozent) zu entrichten. Letzteres wie gesagt aber nur dann, wenn der Beschäftigte nicht privat krankenversichert ist. Ungeachtet dieser Einschränkung ist die Mehrbelastung für die Vereine evident.

Gleiches gilt für diejenigen Beschäftigten, die ihre Dienstleistung in den Sportvereinen neben ihrem Haupterwerb erbringen. Da mehrere Arbeitnehmertätigkeiten bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zusammengefaßt werden, besteht neben der Sozialabgabepflicht (hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erbringen) auch eine Versteuerungspflicht. Sofern der jeweilige Mitarbeiter bereit ist, künftig netto weniger aus seiner geringfügigen Beschäftigung zu verdienen, haben die Vereine kein Problem. Sofern aber Kompensationszahlungen geleistet werden müssen, ist auch hier eine Mehrbelastung für die Vereine augenscheinlich.

Zu fragen, warum es den Sportorganisationen nicht gelungen ist, den Gesetzgeber von der Realisierung seines Reformvorhabens abzubringen, ist legitim. Andererseits ist auch die Antwort hierauf schnell gegeben: Die politischen Entscheidungsträger zeigten sich nicht kompromißbereit. Ziel sei es, die Flexibilität am Arbeitsmarkt zu sichern und vor allem den Mißbrauch einzuschränken. Dies könne nur erfolgreich realisiert werden, wenn die Neuregelung ohne besondere Ausnahmen beschlossen würde. Mit anderen Worten: Die Belastungen für den Sport wurden in diesem Falle nicht verkannt, sondern man hat sie sozusagen „sehenden Auges“ in Kauf genommen. Damit es gelingt, den Mißbrauch in anderen Bereichen einzudämmen, müsse (auch) der Sport seine Belastungen hinnehmen. Vor diesem Hintergrund verpuffte auch jedwede Argumentation in Richtung „zusätzliche Belastung des Ehrenamtes“ (das ja an sich gefördert werden soll), „finanzielle Austrocknung der Vereine“, „Belastung der Sozialstation Verein“ usw. Dasjenige, was der Deutsche Sportbund deshalb realistischerweise als einziges erreichen konnte, hat er auch erreicht. Gemeint ist die Anrechnung des Übungsleiterfreibetrages von 2.400 DM jährlich (200 DM monatlich). So ist klargestellt, daß die Vereine bzw. die Bezieher dieses Freibetrages erst ab der zweihundertersten Mark steuer- bzw. sozialversicherungspflichtig werden. Immerhin!

Möglicherweise gibt es aber die Chance zur Nachbesserung im Wege der sogenannten Rechtsfolgenabschätzung. So hat zum Beispiel der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Clement die Bundesregierung gebeten, die Folgen des Gesetzes zu beobachten. Wenn die vielerorts befürchteten (und auch von den Sportorganisationen artikulierten) negativen Folgen tatsächlich einträten, müsse der Gesetzgeber handeln. Auch aus dem Bundesland Niedersachsen war ähnliches zu vernehmen. Das Präsidium des Deutschen Sportbundes wird sich durch Gespräche mit den Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen und mit den zuständigen Ministerien darum bemühen, diesem Prozeß Nachdruck zu verleihen. Soviel zu Inhalt und Auswirkungen des Gesetzes, zur Frage des Warum und zum Ausblick in die Zukunft. Jetzt noch zu einigen Aspekten, die mit den Neuregelungen im Zusammenhang stehen.

Oben wurde angesprochen, daß geringfügige Beschäftigungen, für die vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden, steuerfrei sind (wenn der Arbeitnehmer keine anderen Einkünfte hat). Zu den anderen Einkünften gehören alle Einkünfte i. S. d. Einkommensteuergesetzes. Hierzu zählen insbesondere der Arbeitslohn aus einem anderen Dienstverhältnis, der Ertragsanteil an der Rente, Pensionen, Zinseinnahmen oberhalb des Sparerfreibetrages, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb sowie aus Vermietung und Verpachtung. Steuerfreie Einnahmen wie zum Beispiel Mutterschaftsgeld oder Wohngeld werden nicht angerechnet. Auch Einkünfte des Ehegatten werden nicht berücksichtigt (Hausfrauen-Privileg).

Bei der Besteuerung oder Nichtbesteuerung von Einkünften aus geringfügiger Beschäftigung ist zwischen drei Möglichkeiten zu unterscheiden: (1) Freistellung von der Besteuerung, (2) Besteuerung nach Lohnsteuerkarte, (3) Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber.

Freistellung von der Besteuerung: Legt der Vereinsmitarbeiter eine Freistellungsbescheinigung vor, kann der Verein den Lohn steuerfrei auszahlen. Diese Bescheinigung erhält der Arbeitnehmer (Mitarbeiter) bei seinem Wohnsitz-Finanzamt auf Antrag, wenn (a) für das Arbeitsentgelt aus der geringfügigen Beschäftigung die pauschalen Rentenversicherungsbeiträge von 12 Prozent durch den Arbeitgeber zu entrichten sind und (b) der Arbeitnehmer keine anderen Einkünfte im laufenden Kalenderjahr hat. Ob keine anderen Einkünfte vorliegen, prüft das Finanzamt anhand der Angaben des Arbeitnehmers. Für die Freistellungsbescheinigung gibt es amtliche Muster, erhältlich beim Finanzamt oder abzurufen unter http:\\www.bundesfinanzministerium.de; dieses Antragsmuster aus dem www kann für die Antragstellung benutzt werden. Um die Steuerfreiheit berücksichtigen zu können, sollte der Vereinsmitarbeiter also die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes unverzüglich beantragen (bzw. sich ausdrucken) und an den Verein weiterleiten. Wird dem Verein eine solche Freistellungsbescheinigung vorgelegt, so hat er im Lohnkonto dieses Mitarbeiters das Datum der Bescheinigung, die Steuernummer und das ausstellende Finanzamt sowie das steuerfrei ausgezahlte Arbeitsentgelt einzutragen. Nach Ablauf des Kalenderjahres oder am Ende des Beschäftigungsverhältnisses hat der Verein auf der Freistellungsbescheinigung die Lohnsteuerbescheinigung zu erteilen, also zum Beispiel das steuerfreie Arbeitsentgelt und die Dauer der Beschäftigung einzutragen.

Besteuerung nach Lohnsteuerkarte: Arbeitnehmer, die mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben oder neben einer Hauptbeschäftigung einer geringfügigen Nebenbeschäftigung nachgehen, können bei ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung eine zweite Lohnsteuerkarte mit der Lohnsteuerklasse VI erhalten. Bei geringfügig beschäftigten Ehegatten von Arbeitnehmern, Beamten oder Pensionären wird in der Regel die Wahl einer Lohnsteuerkarte mit der Lohnsteuerklasse 5 zum insgesamt günstigsten Steuerabzug im Laufe des Jahres führen. So werden in der Lohnsteuerklasse 5 einem Arbeitnehmer von 630 DM Gehalt 109,66 DM Lohnsteuer, in der Lohnsteuerklasse VI 149,41 DM Lohnsteuer einbehalten (Solidaritätszuschlag fällt bei diesen Lohnsteuerbeträgen nicht an. Neben der Lohnsteuer kann Kirchensteuer zu erheben sein).

Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber: Die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte durch den Arbeitgeber (also den Verein) besteht unverändert fort. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn eine Freistellung von der Besteuerung nicht in Betracht kommt. Danach kann der Verein unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte bei seinen Mitarbeitern, die nur in geringem Umfange beschäftigt werden, die Lohnsteuer mit einem pauschalen Steuersatz von 20 Prozent des Arbeitslohns erheben. Hinzu kommen die pauschalierte Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Interessant kann dies für den Mitarbeiter insbesondere dann sein, wenn sein individueller Steuersatz höher ist.

Noch ein Wort zum Meldeverfahren: Alle geringfügigen Arbeitsverhältnisse müssen, wie andere Arbeitsverhältnisse auch, der Sozialversicherung gemeldet werden. Das heißt, auch geringfügige Beschäftigungen mit einem monatlichen Verdienst bis zu 630 DM werden in das normale Meldeverfahren künftig einbezogen. Der Verein muß nicht nur An- und Abmeldungen, sondern auch alle anderen Meldungen an die zuständige Krankenkasse erstatten. Lediglich für kurzfristige Beschäftigungen von längstens zwei Monaten oder höchstens 50 Arbeitstagen im Jahr sind keine Unterbrechungsmeldungen und Jahresmeldungen abzugeben. Alle über den 31.3.1999 hinaus in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehenden Personen müssen zum 1.4. neu angemeldet werden. Die Meldungen sind bei der Krankenkasse einzureichen, bei der der Arbeitnehmer versichert ist oder zuletzt versichert war. Bei Arbeitnehmern, die noch nie einer gesetzlichen Krankenkasse angehört haben, kann der Arbeitgeber die Krankenkasse wählen. Die Vereine als Arbeitgeber haben im übrigen ihre geringfügig beschäftigten Mitarbeiter über die Möglichkeit aufzuklären, daß neben dem pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung von 12 Prozent auch ein Arbeitnehmerbeitrag geleistet werden kann. Wenn der Arbeitnehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, überweist der Arbeitgeber seinen pauschalen Arbeitgeberbeitrag von 12 Prozent gemeinsam mit dem Arbeitnehmerbeitrag (unter Angabe der Versicherungsnummer) an die zuständige Krankenkasse. Diese leitet den Rentenversicherungsbeitrag an den zuständigen Versicherungsträger weiter. Den Arbeitnehmerbeitrag behält der Verein vom Brutto-Lohn seines Mitarbeiters ein.

Fazit: Wie man sieht, ist aus einer sehr einfachen Möglichkeit, Mitarbeiter geringfügig zu beschäftigen und zu entlohnen, ein sehr kompliziertes System geworden. Vieles ist neu, diverses ist zu beachten. Ob die bayerische Sozialministerin Barbara Stamm mit dem ersten Teil ihrer Feststellung, „es werde der Regierung nicht gelingen, den Mißbrauch zu beseitigen und beitragspflichtige Teilzeitstellen zu fördern“, Recht hat, sei dahingestellt. Mit dem zweiten Teil ihrer Aussage, „dagegen sei es der Regierung gelungen, Millionen von geringfügig Beschäftigten zu verunsichern“, trifft sie hingegen bereits jetzt voll ins Schwarze. Vorstehende Ausführungen sind von daher auch nur als Versuch zu interpretieren, ein klein wenig Licht in das Informationschaos (so auch „Die Welt“ vom 23.3.1999) zu bringen; abschließende Information zu geben, kann dieser Beitrag nicht leisten. Es bleibt jedenfalls zu hoffen, daß Finanzämter, Krankenkassen und die sonstigen Sozialversicherungsträger dem zu erwartenden Nachfrageansturm in Sachen Abwicklung und Information standhalten können. Besser aber noch wäre es, wenn alle diese Notwendigkeiten durch eine weitere Reform des Rechts der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse schnellstmöglich wieder beseitigt würden. Dies auch und vor allem im Interesse der ehrenamtlich geführten Vereine, die neben den finanziellen Belastungen auch mit weiterem Verwaltungsaufwand drangsaliert werden.

Ähnliches gilt für das zweite Gesetzespaket, das im Hinblick auf die Bekämpfung der Scheinselbständigkeit gerade geschnürt wurde.

Es würde den Rahmen dieser Abhandlung endgültig sprengen, wenn auch hierzu eine intensive Auseinandersetzung erfolgen würde. Diese fiele im übrigen schwer, wie auch der zuständige Fachausschuß im Deutschen Sportbund für Recht, Steuern und Versicherungen in seiner letzten Sitzung festgestellt hat. Denn bislang liegen keine uns bekannten Durchführungsanweisungen zu diesem Gesetz vor. Von daher läßt sich auch gar nicht präzise absehen, welche Sachverhalte tatsächlich und zwingend unter die neuen Normen zu fassen sind. Der Kriterienkatalog zur Bestimmung der Scheinselbständigkeit besagt in § 7 Abs. 4 SGB IV jedenfalls, daß bei Personen, die erwerbsmäßig tätig sind und (1.) im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit mit Ausnahme von Familienangehörigen keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, (2.) regelmäßig und im wesentlichen nur für einen Arbeitgeber tätig sind, (3.) für Beschäftigte typische Arbeitsleistungen erbringen, insbesondere Weisungen des Auftraggebers unterliegen und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert sind, oder (4.) nicht aufgrund unternehmerischer Tätigkeit am Markt auftreten, vermutet wird, daß sie gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, wenn mindestens zwei der genannten Kriterien vorliegen.

Dem ersten Anschein nach dürften eine ganze Reihe von Beschäftigten in den Sportvereinen (ggf. auch die Sportler selbst) diesen Bestimmungen unterfallen. Folglich besteht die Gefahr, daß Personen, die bislang zum Beispiel mit Honorarverträgen ausgestattet waren bzw. als freiberuflich qualifiziert wurden, fortan als Arbeitnehmer i. S. d. SGB IV angesehen werden. Dies läuft naturgemäß den Interessen der Sportvereine zuwider. Von daher sind wir zwischenzeitlich an die Ministerien (insbesondere dasjenige für Arbeit und Sozialordnung) herangetreten und haben darauf aufmerksam gemacht, daß die Beschäftigten in den Sportvereinen wohl kaum zu derjenigen Personengruppe gehören dürften, die der Gesetzgeber mit seiner Reform im Sinn hatte. Dennoch könnten auch diese von den Auswirkungen erfaßt werden. Der Deutsche Sportbund hat von daher gebeten, dies bei Abfassung der Durchführungsanweisungen zu berücksichtigen bzw. in die Arbeiten hieran eingebunden zu werden. Über Näheres wird noch zu berichten sein.

Protest des Sportes

Gegen Neuregelung der 630-Mark-Beschäftigung

(DSB Presse). Der organisierte Sport formiert sich im Protest gegen die geplante Neuregelung der 630-Mark-Beschäftigung. Das Präsidium des Deutschen Sportbundes wird die Problematik in Gesprächen mit den Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen Peter Struck (SPD), Wolfgang Schäuble (CDU), Michael Glos (CSU) und Wolfgang Gerhardt (FDP) aufgreifen, die für die 2. Aprilhälfte bereits terminiert sind. „Der Unmut der Vereine ist beachtlich, an der Basis rumort es, weil die neue steuerliche Regelung vielen Vereinen an die Substanz geht“, sagte DSB-Präsident Manfred von Richthofen, der die prekäre Situation auch bereits Bundesinnenminister Schily verdeutlicht hat. Mit dieser sportpolitischen Offensive, die in Kürze ebenfalls ein Treffen bei Bundesarbeitsminister Walter Riester vorsieht, unterstützt der DSB die Protestaktionen des Landessportverbandes Schleswig-Holstein und die Bemühungen einiger anderer Landessportbünde gegen die zunehmenden Belastungen der Vereine und ihren gefährdeten Übungsbetrieb durch die veränderten steuerlichen Regelungen. In Kooperation mit den Landessportbünden hat der DSB inzwischen eine Analyse erstellt, die den Vereinen – unabhängig von den Ergebnissen der politischen Gespräche – die Bewältigung dieses neuen Problempakets erleichtern soll.

Leistungssport

Abschied vom mechanistischen Modell

(DSB Presse). Die aktuelle Ausgabe der vom Deutschen Sportbund herausgegebenen Zeitschrift Leistungssport ist auf dem Markt. Aus einer Vielzahl trainingswissenschaftlicher Fach-Beiträge sei insbesondere auf den Grundsatzartikel "Individualität - ein vernachlässigter Parameter?" von Dr. Wolfgang Schöllhorn - Privatdozent am Institut für Sportwissenschaft der Universität Leipzig - aufmerksam gemacht. In diesem wird eine kritische Betrachtung traditioneller Trainingskonzeptionen inklusive ihrer begleitenden Rahmenbedingungen vorgenommen und daraus eine intensivierte Suche nach Alternativen zu bestehenden Formen der Leistungssteigerung im Sport propagiert.

In diesem Zusammenhang wird ein neuerer theoretischer Ansatz - der systemdynamische Ansatz - vorgestellt und diskutiert, dessen praktische Konsequenzen zum Überdenken der klassischen Struktur von Trainingsinhalten anregen und neue Impulse für das Verhältnis von Qualität und Quantität im Training liefern.

Quelle