10.08.2020
In dem Schiedsgerichtsverfahren
der Frau B., Antragstellerin,
gegen
den Deutschen Schachbund e.V. (DSB),vertreten durch den Herrn Bundesrechtsberater Thomas Strobl,Antragsgegner,
Nebenintervenient:Herr D.,
hat das Schiedsgericht durch den Vorsitzenden Norbert Sprotte und die Beisitzer Hanno Dürr und Manfred Tietze am 29.06.2019 im schriftlichen Verfahren einstimmig beschlossen:
Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin auf dem Bundeskongress vom 01.06.2019 in Magdeburg zur Vizepräsidentin Sport gewählt worden ist. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner zur Last. Diejenigen des Verfahrens über die einstweilige Verfügung werden gegeneinander aufgehoben.
Weiterlesen … Schiedsgerichtsverfahren zur Wahl des Vizepräsidenten Sport auf dem Bundeskongress 2019
04.03.2020
Bei Bundesligawettkämpfen ist vom Schiedsrichter ein Spielberichtsbogen auszufüllen. Hat er Ordnungsmaßnahmen getroffen, so hat er den festgestellten Sachverhalt und die Notwendigkeit der Maßnahme unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dort darzulegen (A-13.4 Satz 2 TO). Die beiden Mannschaftsführer haben den Spielberichtsbogen zu unterschreiben. Ergibt sich aus ihm eine Ordnungsmaßnahme, hat der betroffene Mannschaftsführer die Gelegenheit, gleich im Spielberichtsbogen Protest einzulegen oder anzukündigen. Wird kein Spielberichtsbogen erstellt, wird dadurch die Wahrnehmung der Rechte des betroffenen Vereins erschwert. Fehlt es daran und Ist keine Rechtsmittelbelehrung erfolgt (die TO schreibt sie auch nicht vor) kann die mit drei Tagen sehr kurz bemesse Frist als Vorstufe zu einem gerichtlichen Verfahren nicht zu laufen beginnen.
Der Schiedsrichter bei Wettkämpfen der 2. Bundesliga verfügt bei Verstößen gegen die Turnierordnung über eine Vielzahl möglicher Maßnahmen. Ihm steht ein Ermessen zu. Die Entscheidung ist im Protest- und Berufungsverfahren darauf überprüfbar, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde.
Bei berechtigtem Interesse können Sie das anonymisierte Urteil unter
presse@schachbund.de anfordern.
Weiterlesen … Leitsätze des Urteils des Bundesturniergerichts vom 23.2.2020, BTG 4/19
23.05.2018
Am nächsten Freitag, den 25. Mai 2018 tritt die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung der EU) in Kraft. Ab diesem Tag muss den Besuchern von Webseiten mitgeteilt werden, welche Daten von ihnen dort erhoben und verarbeitet werden. Dies geschieht mittels einer Datenschutzerklärung auf der Webseite. Diese wird ab Freitag Pflicht sein.
Weiterlesen … Datenschutz-Grundverordnung der EU - Was ist zu tun?
13.03.2012
Der Kläger eines Rechtstreits vor dem LAG Hamm war Trainer einer Seniorenmannschaft und erhielt hierfür monatlich einen Betrag von 230,00 € netto. Ihm wurde mitgeteilt, dass der Verein auf seine Dienste verzichte und einen anderen Trainer gefunden habe. Der Kläger klagte auf Zahlung einer Restvergütung aufgrund seiner Arbeitnehmereigenschaft.
Diese wurde jedoch vom Landesarbeitsgericht verneint und der Kläger an das Amtsgericht verwiesen. Dabei war unerheblich, dass die Trainertätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wurde. Allerdings war bereits die Weisungsgebundenheit des Trainers hinsichtlich der Trainingsinhalte fraglich. Entscheidend war jedoch, dass der Kläger nicht verpflichtet war, das Training persönlich zu leiten, was jedoch für ein Arbeitsverhältnis typisch ist.
Ein nebenberuflicher (Fußball-)Trainer einer Amateurmannschaft ist jedenfalls dann kein Arbeitnehmer, wenn er nicht persönlich alle Trainingseinheiten leiten muß.(LAG Beschl.v. 13.03.2012 2 Ta 680/11)
Weiterlesen … Arbeitnehmereigenschaft des Trainers einer Fußball-Amateurmannschaft
14.10.2009
Viele Vereine haben nach der Einführung einer Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) von der Möglichkeit der Auszahlung des steuerfreien Pauschbetrages in Höhe von 500,00 € an ehrenamtlich tätige Vorstandmitglieder Gebrauch gemacht. Enthält die Pauschale jedoch nicht nur die Erstattung von Auslagen, sondern soll damit auch Arbeitszeit vergütet werden, ist hierfür ausdrücklich eine Satzungsregelung erforderlich (BMF Schreiben vom 14.10.2009). Liegt keine satzungsmäßige Grundlage vor, verstößt der Verein im Falle einer Zahlung gegen das gemeinnützigkeitsrechtliche Gebot der Selbstlosigkeit (§§ 52 Abs. 1Satz 1 55 AO). Die Versagung der Gemeinnützigkeit droht. Bereits begangene Verstöße können durch eine nachträgliche Satzungsänderung geheilt werden.
Ist eine solche Regelung nicht gewollt, oder verweigert die Mitgliederversammlung diese, so können Vorstände auch durch eine Verzichtserklärung für die Zukunft den Verstoß der Vergangenheit heilen.
Zahlungen an ehrenamtliche Vorstände, die nicht nur Auslagenerstattung sind, bedürfen einer satzungsmäßigen Grundlage.
Weiterlesen … Zahlungen an ehrenamtliche Vorstände
02.07.2009
Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung am 02.07.2009 Gesetze zur Verbesserung im Vereinsrecht beschlossen: Anmeldungen zum Vereinsregister können in elektronischer Form erfolgen, wobei die Anmeldung keine Pflicht, sondern eine zusätzliche Möglichkeit zur Papierform darstellt.
Weiterlesen … Anmeldungen zum Vereinsregister können elektronisch erfolgen
02.07.2009
Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung am 02.07. zwei wichtige Gesetze zur Verbesserung im Vereinsrecht beschlossen: 1. Die zivilrechtliche Haftung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände, die unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit ein geringfügiges Honorar von max. 500,-€ erhalten, wurde in § 31a BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Damit wird gewährleistet, dass Vereine und Vorstände die vorgesehenen steuerrechtlichen Vergünstigungen ohne negative haftungsrechtliche Folgen ausschöpfen können.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass durch Änderung der Abgabenordnung und des Sozialgesetzbuches Vorstände die Haftung für steuer- und sozialversicherungsrechtliche Verbindlichkeiten durch schriftlich fixierte Zuordnung auf ein zuständiges Vorstandsmitglied begrenzen können! Der Deutsche Schachbund trägt der Neuregelung durch Zuweisung entsprechend Rechnung und empfiehlt den Mitgliedsverbänden und Vereinen, dies ebenfalls zu tun.
Weiterlesen … Haftungsbegrenzung für ehrenamtliche Vereinsvorstände auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gem. §31a BGB
26.03.2008
In der Regel kann eine Sonderumlage vom Vereinsmitglied nur erhoben werden, wenn dies in der Satzung geregelt ist (Höchstgrenze muss mit geregelt sein). Eine Ausnahme gilt, wenn ohne die Sonderumlage die Existenz des Vereins auf dem Spiel steht. Da die Kriterien hierfür sehr streng sind, empfehlen wir, vor einer solchen Beschlussfassung rechtlichen Rat einzuholen.
Fundstelle: AG Erfurt, Urteil vom 26.03.2008, 11 C 894/07
Weiterlesen … Sonderumlage auch ohne Satzungsgrundlage bei Existenzbedrohung möglich
01.03.2008
Wenn auf einer Vereins-Homepage durch einen Link auf die Webseite des Sponsors umgeschaltet werden kann, liegt eine Werbeleistung des Vereins vor, die zur Aufnahme eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes führt und Probleme mit der Gemeinnützigkeit des Vereins mit sich bringen kann.
Tipp: Vor einer solchen Verlinkung die Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen oder Abklärung mit dem Finanzamt.
Weiterlesen … Werbung auf der Vereins-Homepage - Vorsicht bei Verlinkung zum Sponsor
07.08.2007
Wichtig: In den meisten Landessportbünden ist eine allgemeine Abgeltung der GEMA-Gebühren geregelt. Tipp: Jeder Verein sollte sich zuvor bei seinem Landesschachbund oder Landessportbund entsprechend erkundigen. Im entschiedenen Fall war der Verein berechtigt, im Rahmen seiner Veranstaltung Unterhaltungsmusik als Pausenmusik zu spielen. Die Gebührenfreiheit war von der Rahmenvereinbarung zwischen dem DOSB und der GEMA umfasst und durch Pauschalzahlung des DOSB abgegolten.
Fundstelle: AG Ingolstadt, Urteil vom 07.08.2007, 12 C 1288/06; Urteil vom 02.09.2008, 12 C 2351/07
Weiterlesen … Keine GEMA-Gebühren bei musikalischer Umrahmung
05.08.2007
Ein eingetragener gemeinnütziger Verein, dessen Vereinszweck somit nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist, kann unverlangte gewerbliche Email-Angebote untersagen.
Fundstelle: BGH, Urteil vom 17.07.2008, I ZR 197/05
Weiterlesen … Schutz gegen gewerbliche Email-Angebote